Amnesty International ruft die Schweizer Behörden auf, die Baskin Nekane Txapartegi nicht nach Spanien auszuliefern. Erst müsse die spanische Justiz ausreichende Beweise vorlegen, dass die vorgebrachten Foltervorwürfe eingehend untersucht wurden und das Gerichtsverfahren jederzeit fair war.
(15. Juni 2017)
Nekane Txapartegi wurde von der spanischen Justiz vor fast einem Jahrzehnt wegen Unterstützung der bewaffneten baskischen Untergrundgruppe ETA verurteilt. Sie floh 2009 in die Schweiz. Aufgrund eines spanischen Auslieferungsantrags wurde sie von den Schweizer Behörden im April 2016 in Zürich verhaftet.
Amnesty International hat im Jahresbericht 2000 öffentlich Besorgnis zum Ausdruck gebracht angesichts der Foltervorwürfe, die Nekane Txapartegi erhoben hatte. Gemäss einer von ihr im Juni 1999 eingereichten Klage war sie im März 1999 während einer zehntägigen Incommunicado-Haft misshandelt worden. Nekane Txapartegi erklärte vor dem Richter der «Audiencia Nacional» (nationaler Staatsgerichtshof), der ihre Verhaftung angeordnet hatte, dass sie gefoltert und misshandelt worden sei.
Das Gericht trat nicht auf ihre Beschwerde ein und die Strafverfolgung wurde fortgesetzt. Sie mündete in einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation. Nach einer Beschwerde vor dem Obersten Gericht wurde ihre Strafe auf Unterstützung einer Terrororganisation reduziert und ihre Haftstrafe von 11 Jahren auf 6 Jahre und 9 Monate herabgesetzt. Sie floh im November 2007 aus Spanien. Gegen den Entscheid der «Audiencia Nacional», die Foltervorwürfe nicht zu untersuchen, reichte sie keine Berufung ein.
Amnesty International anerkennt, dass ein Spanisches Gericht eine juristische Untersuchung ihrer Foltervorwürfe während der Incommunicado-Haft durchführte und ihre Beschwerde 2009 abwies. Jedoch musste Amnesty International in ähnlich gelagerten Fällen feststellen, dass diese Untersuchungen möglichweise nicht internationalen Menschenrechtsstandards entsprachen.
Gutachten zweier renommierter Spezialisten
Txapartegi wurde nach eigenen Angaben gefoltert und sexuell misshandelt: Unter anderem sei ihr eine Plastiktüte über den Kopf gezogen worden, bis sie nicht mehr atmen konnte; sie sei geschlagen, getreten, beschimpft und mit dem Tode bedroht worden. Obwohl Amnesty International die spanischen Behörden aufforderte, eine vollständige Untersuchung der Vorwürfe vorzunehmen, wurde eine solche nach Kenntnis von Amnesty nie gemacht.
Besorgt ist Amnesty International auch aufgrund von zwei Gutachten von international renommierten Spezialisten, welche Interviews auf Grundlage des Istanbul-Protokolls durchführten. Demnach stimmen die Befunde und die Folter-Berichte der Patientin mit den physischen Untersuchungen, die gemäss dem Uno-Istanbul-Protokoll durchgeführt wurden, überein, wie auch mit den Dokumenten und Zeugenberichten, die Teil der Gerichtsunterlagen sind sowie mit charakteristischen Folgen bei Folteropfern.
Am 25. April 2017 forderte der Uno-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, in einer öffentlichen Erklärung die Schweiz auf, Nekane Txapartegi nicht auszuliefern, da er über Informationen verfüge, dass sie in Gefangenschaft sexueller Gewalt, Elektroschocks, Schlafentzug und weiteren Misshandlungen ausgesetzt war. Gegen den Auslieferungsentscheid des Bundesamts für Justiz wurde Berufung eingelegt.
Faires Verfahren?
Amnesty International ersucht die Schweizer Behörden, Nekane Txapartegi nicht aufzuliefern, bis die spanischen Behörden genügende Beweise vorgelegt haben, dass während der Strafuntersuchung gegen sie jederzeit die Normen für ein faires Verfahren eingehalten wurden. Insbesondere muss die «Audiencia Nacional» beweisen, dass sie
- Txapartegis Behauptungen, ihre Aussagen seien unter Folter und unmenschlicher Behandlung erfolgt, nachging und Informationen zu den Umständen einforderte, unter denen diese Aussagen gemacht wurden.
- die Rechtmässigkeit der Aussagen in einem separaten Hearing prüfte, bevor sie als Beweismittel vor Gericht zugelassen wurden.
- die Aussagen nicht anerkannte, bis hinreichend bewiesen war, dass dieses rechtmässig erlangt wurden.