{"id":1130,"date":"2019-05-24T12:15:06","date_gmt":"2019-05-24T12:15:06","guid":{"rendered":"http:\/\/www.freenekane.ch\/?p=1130"},"modified":"2019-05-29T13:58:08","modified_gmt":"2019-05-29T13:58:08","slug":"pressemitteilung-die-politische-verfolgung-von-nekane-txapartegi-geht-weiter-spanischer-staat-droht-mit-neuem-auslieferungsantrag","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.freenekane.ch\/es\/pressemitteilung-die-politische-verfolgung-von-nekane-txapartegi-geht-weiter-spanischer-staat-droht-mit-neuem-auslieferungsantrag\/","title":{"rendered":"Pressemitteilung: Die politische Verfolgung von Nekane Txapartegi geht weiter Spanischer Staat droht mit neuem Auslieferungsantrag"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Eineinhalb Jahre nach ihrer Freilassung drohen die spanischen Beh\u00f6rden mit einem neuen Haftbefehl gegen Nekane Txapartegi. Dabei hatten das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht als glaubhaft erachtet, dass die baskische Journalistin im spanischen Staat gefoltert wurde. Trotzdem blieb es den Schweizer Beh\u00f6rden bisher erspart, zu den Foltervorw\u00fcrfen Stellung zu nehmen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"http:\/\/www.freenekane.ch\/wp-content\/uploads\/2019-05-24-Pressemitteilung-Erneute-politische-Verfolgung-von-Nekane-Txapartegi-Spanischer-Staat-droht-mit-Auslieferung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Pressemitteilung 25.05.2019<\/a><a href=\"http:\/\/www.freenekane.ch\/wp-content\/uploads\/2019-05-24-Pressemitteilung-Erneute-politische-Verfolgung-von-Nekane-Txapartegi-Spanischer-Staat-droht-mit-Auslieferung.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Am Mittwoch, den 22. Mai 2019, war Nekane Txapartegi bei der Bundesanwaltschaft in Bern vorgeladen, um per Videokonferenz durch das spanische Sondergericht Audiencia Nacional befragt zu werden. Die Anschuldigungen gegen Nekane Txapartegi basieren erneut auf einem unter Folter erzwungenen Gest\u00e4ndnis von 1999; dies war bereits beim Rechtshilfegesuch im Jahr 2016 der Fall. Nekane Txapartegi ging in Begleitung ihrer Anw\u00e4ltInnen und zweihundert solidarischer Menschen zur Bundestaatsanwaltschaft. Sie wies die Schweizer Beh\u00f6rden darauf hin, dass sich das Rechtshilfegesuch der Audiencia Nacional ausdr\u00fccklich auf den Inhalt des unter Folter abgegebenen Gest\u00e4ndnisses bezieht. Da der spanische Antrag v\u00f6lkerrechtswidrig und daher nach Schweizer Recht unzul\u00e4ssig ist, lehnte Nekane Txapartegi die Anh\u00f6rung per Videokonferenz ab. Die spanischen Beh\u00f6rden k\u00fcndigten an, einen Haftbefehl<br> zu erlassen und die Schweiz mit einem neuen Auslieferungsgesuch zu konfrontieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Folter im spanischen Staat, Haft in Z\u00fcrich <\/strong><br>1999 wurde Nekane Txapartegi, damals Stadtr\u00e4tin von Asteasu, durch die Guardia Civil festgenommen und w\u00e4hrend 5 Tagen schwer gefoltert und vergewaltigt. Nekane Txapartegi wurde unter Folter gezwungen, ein vorgefertigtes Gest\u00e4ndnis zu unterzeichnen. Aufgrund dieses Gest\u00e4ndnisses verurteilten sie die spanischen Beh\u00f6rden im Jahr 2007 zu 11 Jahren Haft. Nekane Txapartegi fl\u00fcchtete vor drohender weiterer Folter und Verhaftung. Seit mehreren Jahren lebt sie mit ihrer Tochter in der Schweiz. Im Fr\u00fchling 2016 wurde sie aufgrund eines Auslieferungsantrages durch den spanischen Staat in Z\u00fcrich inhaftiert. Mit ihren Anw\u00e4lten rekurrierte sie gegen die Auslieferung und stellte zugleich einen Asylantrag an die Schweiz. Nach 17 Monaten Haft kam Nekane Txapartegi 2017 frei, da die spanischen Beh\u00f6rden das Auslieferungsbegehren zur\u00fcckgezogen haben. Dies weil das spanische Gericht die urspr\u00fcngliche Haftstrafe reduziert hatte und die Haftstrafe deshalb verj\u00e4hrt war. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bundesgericht: Folter ist \u00abglaubhaft\u00bb<\/strong><br>Aufgrund der Reduktion der Haftstrafe musste die Schweiz letztlich keine Stellung zum Foltervorwurf beziehen. Die beiden obersten Gerichte der Schweiz sprachen jedoch eine unmissverst\u00e4ndliche Ermahnung zum Thema Folter aus. So stufte das Bundesgericht die Foltervorw\u00fcrfe am 31. Oktober 2017 als \u00abglaubhaft\u00bb ein. Und auch das Bundesverwaltungsgericht kam in seinem Urteil anl\u00e4sslich der Asylbeschwerde von Nekane Txapartegi am 27. November 2017 zum Schluss, dass ihre Verletzungen in<br> Haft stetig zunahmen und es \u00abangesichts der damaligen Umst\u00e4nde durchaus m\u00f6glich ist, dass die Beschwerdef\u00fchrerin w\u00e4hrend ihres Aufenthalts in Tres Cantos der Guardia Civil sowie im Gef\u00e4ngnis Soto del Real physischen wie auch psychischen Misshandlungen ausgesetzt war.\u00bb<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bundesverwaltungsgericht r\u00fcgt SEM<\/strong><br>Damit r\u00fcgte das Bundesverwaltungsgericht den erstinstanzlichen Entscheid des Staatssekretariats f\u00fcr Migration (SEM), wies das Asylgesuch jedoch nicht an dieses zur\u00fcck, womit eine Neubeurteilung ausblieb. Begr\u00fcndet wurde dieser Entscheid damit, dass das spanische Gericht die verh\u00e4ngte Haftstrafe offiziell f\u00fcr verj\u00e4hrt erkl\u00e4rt habe und die Betroffene daher keine Verfolgung mehr zu bef\u00fcrchten habe. Diese Einsch\u00e4tzung wird durch die erneute politische Verfolgung jetzt aber in Frage gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mai 2019: UNO best\u00e4tigt Folter erneut<\/strong><br>Sollte der spanische Staat nun tats\u00e4chlich einen erneuten Auslieferungsantrag stellen, h\u00e4tte die Schweiz einige Schwierigkeiten, diesem stattzugeben. Stattdessen w\u00e4re die Schweiz gezwungen, die Foltervorw\u00fcrfe genau zu untersuchen. Denn erst im vergangenen Jahr \u2013 am 14. Februar 2018 \u2013 hatte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte den spanischen Staat wegen schwerer Misshandlung in Haft in zwei F\u00e4llen verurteilt. Zuvor war der spanische Staat in Strassburg schon acht Mal wegen nicht oder ungen\u00fcgender Untersuchungen von Foltervorw\u00fcrfen verurteilt worden. Und am 20. Mai 2019 \u2013 zwei Tage vor der erneuten Einvernahme Nekane Txapartegis \u2013 best\u00e4tigte der Menschenrechtsausschuss der UNO die Folter eines Verhafteten im Jahr 2007. Im gleichen Jahr also, in dem Nekane Txapartegi gefl\u00fcchtet ist. Die erneute politische Verfolgung ist retraumatisierend. Die Schweiz ist aufgefordert, das absolute Folterverbot zu respektieren und der \u00dcberlebenden von sexualisierter Folter angemessenen Schutz zu bieten.<\/p>\n\n\n\n<p>Freenekane B\u00fcndnis, 24.05.2019<br>Medienkontakt: freenekane.medien@gmail.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eineinhalb Jahre nach ihrer Freilassung drohen die spanischen Beh\u00f6rden mit einem neuen Haftbefehl gegen Nekane Txapartegi. Dabei hatten das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht als glaubhaft erachtet, dass die baskische Journalistin im spanischen Staat gefoltert wurde. 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