Spanien ist ein Rechtsstaat. Trotzdem reissen Klagen von Häftlingen über Folter nicht ab. Weshalb? (David Hesse, 31.3.2017)

Sonnenuntergang im baskischen Dorf Ujue in der Provinz Navarra. Foto: TA-Archiv
Wem soll man vertrauen auf der Welt, wenn nicht Spanien – EU-Land, Rechtsstaat, Demokratie? Das Bundesamt für Justiz hat letzte Woche entschieden, die im April 2016 in Zürich verhaftete Baskin Nekane Txapartegi an die spanischen Behörden auszuliefern. Die Lokalpolitikerin aus der Kleinstadt Asteasu wird international gesucht; 2009 hat ein spanisches Gericht sie wegen «Unterstützung» der Terrorgruppe ETA rechtskräftig zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Txapartegi hat diese Strafe nicht angetreten, sondern sich abgesetzt. Seit 2009 will sie unter falschem Namen in Zürich gelebt haben, sie hat eine Tochter hier. Seit einem Jahr sitzt Txapartegi in Dielsdorf in Haft. Ihre Auslieferung an Spanien lehnt sie ab, weil sie dort gefoltert worden sei. Polizisten hätten sie nach der ersten Verhaftung 1999 vergewaltigt, ihr einen Plastiksack über den Kopf gezogen, geschlagen, bis sie ein Geständnis unterzeichnet habe. Sie war 26 Jahre alt.Nach ihrer Festnahme in Zürich bat Nekane Txapartegi um Asyl. Doch die Schweiz will sie nicht bleiben lassen. Denn das hiesse, das befreundete Spanien zum Folterstaat zu erklären.
Das Bundesamt für Justiz teilt mit, die Frau habe «nicht glaubhaft» darlegen können, dass sie tatsächlich gefoltert worden sei. Man habe in Madrid Akten und medizinische Berichte eingeholt und keine Hinweise gefunden, auch nicht darauf, dass ihre Anzeige wegen Folter nicht ernsthaft geprüft worden sei. Dafür hätten die spanischen Behörden «ausdrücklich erklärt», die Frau sei nicht gefoltert worden. Die Auslieferung ist bewilligt, auch das Asylgesuch abgelehnt worden. Txapartegi will Einsprache erheben.
Auch die Spanier sind gegen Folter
Spanien ist ein Rechtsstaat. Folter ist verboten, durch nationales wie internationales Recht. Spanische Politiker und Richter haben Folter anderswo oft verurteilt, etwa die «erweiterten Verhörmethoden» der US-Geheimdienste. Erst diese Woche hat ein spanisches Gericht entschieden, dass gegen Angehörige der syrischen Sicherheitskräfte ermittelt werden muss; Anlass ist die Klage einer in Syrien geborenen Spanierin.
Unwahrscheinlich also, dass in Spaniens Gefängnissen selber noch gefoltert wird, mehr als 40 Jahre nach Ende der Franco-Diktatur und 30 Jahre nach dem Auffliegen der Todesschwadrone GAL, die im Auftrag der Regierung ausser- gesetzlich Jagd auf ETA-Terroristen machte. Doch genau das behaupten baskische Häftlinge immer wieder: dass sie gefoltert werden. Es sind nicht einzelne Fälle, sondern Dutzende: Ein im Auftrag der baskischen Regionalregierung erstellter Bericht listet 5022 Fälle auf, von 1960 bis 2014. Allein 2010 wurden 67 Foltervorwürfe erhoben. Eine akademische Studie von 2015 untersucht 45 Fälle; das Vorwort verfasste die Folteropfer-Organisation IRCT mit Sitz in Kopenhagen.
Ein ETA-Botschafter bei der UNO?
Das offizielle Spanien reagiert auf solche Berichte mit Entrüstung. In Spanien gibt es keine Folter! Ja, man inhaftiert ETA-Sträflinge systematisch fern des Baskenlandes, um die Terrornetze zu brechen (was Angehörigenbesuche erschwert und ganze Dörfer radikalisiert). Ja, Terrorverdächtige kommen oft in Incomunicado-Haft, bei der Gefangene die ersten fünf Tage ohne Kontakt zu Anwalt, Angehörigen und unabhängigen Ärzten gehalten werden. Aber gefoltert werde niemand.
Diese Überzeugung sitzt tief. Wenn Fotos von baskischen Folteropfern auftauchen, heisst es schnell, die ETA-Leute hätten sich die Verletzungen selber zugefügt, so im Fall Unai Romano von 2002. Und als der damalige UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Theo van Boven, 2004 Zweifel äusserte, dass alle Foltervorwürfe «erfunden» seien, nannte ihn die Zeitung «El País» einen «Botschafter für die ETA».
Folter oder nicht: Es steht Aussage gegen Aussage. Auch Spaniens Bevölkerung weiss nicht, was in den Gefängnissen und besonders in der Incomunicado geschieht. Und dem spanischen Staat gelingt es nicht, die Ungewissheit zu klären.
Das müsste er aber. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Spanien wiederholt gebüsst, weil es Foltervorwürfen ungenügend nachgeht, zuletzt im Mai 2016 im Fall Xabier Beortegui Martínez. Und der UNO-Ausschuss gegen Folter hat Spanien 2015 darauf hingewiesen, dass erfolterte Geständnisse nicht vor Gericht verwendet werden dürfen. Anderen EU-Ländern muss er das so nicht erklären.
Wird gefoltert oder nur schlecht abgeklärt? Die Schweiz kann dieses Problem nicht lösen für Spanien. Aber ruhigen Gewissens ausliefern kann sie Txapartegi auch nicht. Zu vieles liegt hier im Dunkeln. Deshalb protestieren Amnesty International und die Weltorganisation gegen Folter (OMCT) gegen die Überstellung. Das kann der Schweiz nicht einerlei sein.
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/baskisches-zwielicht/story/31766059