«Ich sage meiner Tochter immer», so Nekane Txapartegi, «wir müssen getrennt sein, aber ich habe dich nie verlassen.» © Ursula Häne
Eine mutmassliche Unterstützerin baskischer Terroristen soll nach Spanien ausgeliefert werden. Das Bundesstrafgericht hat gegen Nekane Txapartegi entschieden – und gegen die Empfehlung des UNO-Sonderberichterstatters für Folter, der sich für sie eingesetzt hat. (von Nina Fargahi, 4.8.2017)
Für Nekane Txapartegi wird die Luft dünn: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat kürzlich entschieden, dass sie nach Spanien ausgeliefert werden darf. Sogar der Schweizer UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer, hatte sich in den Fall eingeschaltet. Öffentlich warnte er davor, mit der Auslieferung Txapartegis einen Verstoss gegen das Folterverbot zu riskieren. Obwohl seine Stimme qua seines hohen Amtes grosses Gewicht hat, sind seine Appelle ungehört verhallt.
Nekane Txapartegi ist derzeit die prominenteste Gefangene der Schweiz. Spanien wirft ihr vor, die baskische Terrororganisation ETA als Kurierin unterstützt zu haben. Sie wird am 9. März 1999 festgenommen. In der Haft in Madrid soll sie von der Guardia Civil, einer spanischen Militäreinheit, gefoltert und vergewaltigt worden sein. Nach neun Monaten wird
sie vorläufig freigelassen und findet 2009 Unterschlupf in der Schweiz. Sie führt mit ihrer kleinen Tochter ein unscheinbares Leben als Papierlose, bis sie am 6. April 2016 in Zürich festgenommen wird. Seither sitzt Txapartegi in Auslieferungshaft.
Eine Visite bei ihr im Gefängnis muss Wochen im Voraus geplant werden, weil das Interesse an ihrer Person so gross ist und die Besuchstermine ausgebucht sind. Es ist Donnerstagmorgen, 7.30 Uhr, im Raum Nummer 5 des Bezirksgefängnisses Zürich. Graue Türe, graue Stühle, eine Glastrennscheibe. Die Lampe legt ein bleiches Licht über das kleine Zimmer. Txapartegi erscheint, setzt sich hinter die Glastrennscheibe – wacher Blick, ein freundliches Lächeln. In ihren Augen ist die Rastlosigkeit zu sehen. «Ich muss Schlaftabletten nehmen, sonst komme ich nie zur Ruhe.»
Viel Staub aufgewirbelt
Der Fall von Nekane Txapartegi wirbelt viel Staub auf. Nicht nur der UN-Sonderberichterstatter für Folter, sondern auch renommierte Nichtregierungsorganisationen wie die Weltorganisation gegen Folter, Amnesty International, humanrights.ch und augenauf setzen sich für die Baskin ein. Sogar die eidgenössische Kommission zur Verhütung von Folter beschäftigt sich damit. Auch vor dem Menschenrechtsausschuss der UNO in Genf wurde die Schweizer Delegation letzte Woche auf diesen Fall angesprochen.
Die offizielle Schweiz zeigt sich unbeeindruckt. «Die spanischen Behörden erklärten ausdrücklich, dass die Frau nicht gefoltert worden ist. Es gibt keine Gründe, an dieser Erklärung eines Vertragsstaates des Europäischen Auslieferungsübereinkommens zu zweifeln», sagt das Bundesamt für Justiz (BJ). Das war im letzten März.
Doch langsam scheint sich Bern seiner Sache nicht mehr so sicher zu sein. Auf eine Interpellation von Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) hat der Bundesrat kürzlich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Staatssekretariats für Migration, des Bundesamtes für Gesundheit und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren einberufen. Die Arbeitsgruppe befasst sich derzeit mit dem Istanbul-Protokoll, das von der UNO offiziell anerkannte Instrument zur Untersuchung von Foltervorwürfen. Der Bundesrat hat dessen «erhöhten wissenschaftlichen Wert» anerkannt, doch im Fall Txapartegis ist das Protokoll bis jetzt toter Buchstabe geblieben. Und dies, obwohl zwei unabhängige Gutachten von international renommierten Spezialisten, dem Psychiater Thomas Wenzel und dem Rechtsmediziner Önder Özkalipci, das Istanbul-Protokoll angewendet hatten und zum Schluss gekommen sind, dass die Foltervorwürfe der Wahrheit entsprächen.
Fall kommt vors Bundesgericht
Nils Melzer versteht nicht, wieso die Gutachten nicht berücksichtigt wurden. Er findet, dass man sich bei der Glaubwürdigkeitsbeurteilung von Foltervorwürfen, ähnlich wie etwa bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen, vor Augen halten müsse, dass diese Taten fast immer in einem von einem extremen Machtgefälle markierten Umfeld begangen würden, sodass dem Opfer die Erbringung von objektiv unumstösslichem Beweismaterial praktisch nie möglich sei. Für Melzer ist klar: Wenn mehrere unabhängige medizinische und psychiatrische Gutachten unter Anwendung des Istanbul-Protokolls zum Schluss kommen, dass die Foltervorwürfe glaubwürdig sind, sprechen die Indizien für die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe.
Das BJ wiederum vertraut auf das Strafverfahren in Spanien: «Die Sichtung der Verfahrensakten hat keine Hinweise ergeben, dass die spanische Justiz die Foltervorwürfe nicht ernsthaft untersucht hätte.» Aus diesem Grund haben die Schweizer Behörden keine weitergehenden Untersuchungen und Gutachten angeordnet. Allerdings wäre Skepsis gegenüber Madrid gar nicht so abwegig, schliesslich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Spanien bereits acht Mal verurteilt, weil Foltervorwürfe nicht angemessen untersucht wurden, zuletzt im Mai 2016 im Fall Xabier Beortegui Martínez.
Nils Melzer zeigt sich konsterniert: «Da Foltervorwürfe vonseiten verdächtigter ETA-Häftlinge nichts Neues sind, müsste man von Spanien erwarten, dass alle notwendigen Massnahmen getroffen werden, um solche Vorwürfe von vornherein zu entkräften, etwa dadurch, dass man jede Befragung auf Video aufzeichnet und auch systematisch einen Anwalt beizieht. All das wurde im Fall Txapartegi nicht gemacht.»
Die schweizerischen Gerichte lassen sich allerdings nicht unter Druck setzen. Sie stützen sich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung, die Spanien als Staat mit demokratischer Tradition betrachtet; eine Auslieferung könne demnach keine Menschenrechtsverletzung darstellen. Der Fall kommt jetzt vor das Bundesgericht, der letzten Instanz in der Schweiz. Txapartegis Anwälte ziehen nötigenfalls weiter vor den UNO-Antifolterausschuss in Genf oder vor den EGMR in Strassburg, wie sie auf Anfrage sagen.
Freitags 10-minütiges Telefonat
«Ich sage meiner Tochter immer: Wir müssen getrennt sein, aber ich habe dich nie verlassen», antwortet Txapartegi auf die Frage, wie sie die Beziehung zu ihrem Kind aufrechterhält. Einmal pro Woche darf sie ihre 8-jährige Tochter sehen und jeden Freitag 10 Minuten lang mit ihr telefonieren. Die Tochter lebt bei einer Pflegefamilie. Wie ist es, das Aufwachsen des eigenen Kindes zu verpassen?
Die Frage kann Nekane Txapartegi nicht mehr beantworten, denn eine Gefängniswärterin öffnet die graue Türe im Raum Nummer 5. Die Besuchszeit ist abgelaufen, Txapartegi muss in ihre Zelle zurückkehren. Es bleiben noch weitere Fragen an der Glastrennscheibe hängen. Zum Beispiel: Was geschieht mit Txapartegis Tochter, wenn die Mutter an Spanien ausgeliefert wird? Und: Betreibt die Schweiz womöglich eine auf Harmonie ausgerichtete Aussenpolitik auf Kosten der Menschenrechte?