Aktuelle Pressemitteilung vom 24. Mai 2019
Nekane Txapartegi war Stadträtin in der baskischen Kleinstadt Asteasu. 2007 ist sie aus Spanien geflohen, weil
- sie von der spanischen paramilitärischen Polizei Guardia Civil 1999 entführt und fünf Tage in einer Kontaktsperre vollkommen ausgeliefert war, ohne Kontakt zu einer Anwältin, einer Ärztin ihres Vertrauens oder zu ihren Angehörigen.
- sie von der spanischen Polizei brutal gefoltert und sexuell misshandelt wurde.
- sie von der spanischen Polizei gezwungen wurde, ein falsches Geständnis zu unterzeichnen.
- sie von der spanischen Justiz wegen des unter Folter erzwungenen Geständnis in einem Massenprozess 2007 zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde. Sie hat sich geschworen, nicht in die Hände ihrer Peiniger zurückzukehren.
Nach ihrer Flucht lebte Nekane mit ihrer Tochter in Zürich. Am 6. April 2016 wurde sie in Zürich vor der Schule ihrer Tochter festgenommen. Das spanische Gericht hatte einen Auslieferungsantrag an die Schweiz gestellt, worauf die Schweiz Nekane in Haft nahm. Nekane rekurrierte mit ihren Anwält_innen gegen die Auslieferung und stellte ein Asylgesuch. Während der ganzen Zeit blieb sie eingesperrt in verschiedenen Gefängnissen in Zürich. Viele Menschen solidarisierten sich mit Nekane und forderten ihre Freilassung. Die Kampagne FREE NEKANE organisierte unzählige Demos und Veranstaltungen, informierte die Öffentlichkeit und wehrte sich dagegen, dass die Schweiz eine Überlebende von sexualisierter Folter an ihre Peiniger ausliefert.
Der Europäische Menschenrechtshof in Strassburg hat Spanien bereits acht Mal verurteilt, weil Foltervorwürfe nicht untersucht und die Verantwortlichen nicht angeklagt werden.
Durch den Druck der Öffentlichkeit kam Nekane am 15.September 2017 frei. Das spanische Gericht Audiencia Nacional reduzierte die ursprüngliche Hafstrafe, deshalb kam eine frühere Verjährung zur Geltung und das Auslieferungsgesucht wurde zurückgezögen. Die Auslieferung von Nekane an die spanische Justiz hätte gegen die von der Schweiz ratifizierte Antifolterkonvention verstossen. Den Schweizer Behörden blieb damit eine peinliche Rüge erspart. Gleichzeitig musste die Schweiz nicht anerkennen, dass es Folter in einem Europäischen Staat gibt.
2019 stellt das Sondergericht Audiencia Nacional ein neues Rechtshilfegesuch. Die Schweizer Regierung zeigt sich wieder kollaborationsbereit mit dem spanischen Folterapparat. Am 22.5. muss Nekane in der Bundesanwaltschaft Bern erscheinen, um per Videokonferenz durch die spanischen Behörden befragt zu werden.
Das ist ein erneuter Versuch, Nekane wegen ihrer politischen Ideen zu verfolgen. Das alles, weil die Schweiz die sexualisierte Folter immer noch nicht anerkennt und Nekane keinen Schutz vor der politischen Verfolgung bietet.
Weitere Infos zum Fall (Stand 2017):
Die Auslieferung von Nekane an die spanische Justiz verstösst gegen die von der Schweiz ratifizierte Antifolterkonvention!
Warum die Schweiz Nekane nicht ausliefern kann
Zum Asylgesuch von Nekane Txapartegi
Das oberste Ziel ist es, die Auslieferung von Nekane zu verhindern. Keine Auslieferung an den Spanischen Folterstaat!
Kontaktadresse: freenekane@immerda.ch
Spenden an:
PC: 61-973698-4, Vermerk “Free Nekane”
Verein zur Unterstützung von Folteropfern, Zürich
(IBAN: CH67 0900 0000 6197 3698 4)