Medienmitteilung: Asylrekurs abgelehnt – klare Warnung an EJPD

Asylverfahren Nekane Txapartegi:
*ASYLREKURS ABGELEHNT – KLARE WARNUNG AN EJPD*

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Entscheid vom 27. November 2017 den Rekurs gegen den negativen Asylentscheid abgelehnt. Die Ablehnung wurde zentral damit begründet, dass mit der Verjährung der Strafe und dem Rückzug des Auslieferungsantrags keine Verfolgung mehr besteht.

Trotz der geänderten Ausgangslage äussert sich das St. Galler Gericht auch zu den Foltervorwürfen der Baskin:

Insbesondere seien schon länger „Vorwürfe, in Spanien seien baskische (politische) Gefangene gefoltert worden“ von Menschenrechtsorganisationen geäussert worden, was bei Nekane Txapartegi auch vor dem Hintergrund der damaligen generellen wie auch persönlichen Situation der Beschwerdeführerin zu beurteilen sei (Erw. 7.1.1)

Das St. Galler Gericht kritisiert, dass das SEM verkannt habe, dass es sich bei den Justizpersonen und Ärzten während der Incommunicado-Haft von Nekane Txapartegi „unter Umständen um nicht unabhängige“ Personen gehandelt habe, sondern um Personen „welche als Teil eines Systems betrachtet werden müssen, das den damaligen baskischen Unabhängigkeitsbestrebungen gegenüber nicht freundlich eingestellt war“ (Erw. 7.1.2). Das St. Galler Gericht glaubte Nekane Txapartegi, dass ihre Verletzungen während der Incommunicado-Haft stetig zunahmen, „weshalb sie durchaus in Haft zugefügt worden sein könnten“ (Erw. 7.1.3)

In seiner Medienmitteilung macht das Gericht klar: „Zu den geltend gemachten Folteranschuldigungen kommt das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass angesichts der damaligen Umstände durchaus möglich ist, dass die Beschwerdeführerin während ihren Aufenthalts in Tres Cantos der Guardia Civil sowie im Gefängnis Soto del Real physischen wie auch psychischen Misshandlungen ausgesetzt war.“

Auch die Qualität des SEM-Entscheids wird von den St. Galler Richtern moniert. Es falle auf, dass das SEM „äusserst ausführlich die spanischen Akten die Beschwerdeführerin betreffend abgehandelt hat“, hingegen die „zahlreichen von der Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin eingereichten Berichte […] vom SEM lediglich in einem knappen Abschnitt aufgelistet“ und kaum gewürdigt wurden. Damit habe das SEM seine Begründungspflicht verletzt (Erw. 5.3.4).

Aufgrund der „äusserst speziellen aktuellen Situation“ angesichts des Rückzugs des Auslieferungsgesuchs durch Spanien wurde die Sache jedoch nicht an das SEM zu einer Neubeurteilung zurückgewiesen (Erw. 5.4.2).

Ähnlich äusserte sich auch das Bundesgericht anlässlich eines Entscheides zu den Anwaltskosten im Auslieferungsverfahren vom 31. Oktober 2017: „En revanche, la question de la conformité de la procédure étrangère aux exigences de l’art 3 CEDH, en particulier le volet formel de cette disposition, apparaissait pour le moins délicate compte tenu des allégations crédibles de la recourante quant à des mauvais traitements subis lors de la garde à vue, et de la lenteur des autorités espagnoles à ouvrir puis à mener une enquête effective au sujet de ces allégations.“

Auch hier wird dem Bundesamt für Justiz und dem Bundesstrafgericht widersprochen. Die Behauptung einer „demokratischen Tradition“ darf als Begründung dienen, Foltervorwürfe nur oberflächlich zu untersuchen, um sie sofort als unglaubwürdig abzuweisen.

Es zeigt sich, dass mit der Verjährung der Strafe Spanien und den Schweizer Behörden eine peinliche Rüge erspart geblieben ist.

Mit freundlichen Grüssen

augenauf Zürich

Medienmitteilung Bundesverwaltungsgericht: https://www.bvger.ch/…/E…/E-2485-2017_MM_dt_ohne-Embargo.pdf
Urteil Bundesverwaltungsgericht: https://www.bvger.ch/…/Urteil%20E-2485-…/E-2485-2017_WEB.pdf

Tages-Anzeiger: https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Kein-Asyl-fuer-ETAAktivistin-Nekane-Txapartegi/story/28824517
NZZ: https://www.nzz.ch/schweiz/die-baskische-aktivistin-nekane-txapartegi-erhaelt-kein-asyl-ld.1334671
Watson: https://www.watson.ch/Schweiz/Z%C3%BCrich/527511707-Nekane-Txapartegi-erh%C3%A4lt-kein-Asyl-%E2%80%93-Beschwerde-der-ETA-Aktivistin-abgewiesen