Die baskische Aktivistin Nekane Txapartegi sitzt inzwischen seit über zehn Monaten in Auslieferungshaft. Bevor die Zürcher Polizei sie im April in Zürich verhaftete, war Txapartegi jahrelang auf der Flucht – in Spanien drohen ihr fast sieben Jahre Haft. Wegen «Unterstützung der terroristischen Vereinigung Eta» behaupten die spanischen Behörden – wegen eines unter Folter erzwungenen Geständnisses, sagt hingegen Txapartegi.
Damit ist sie nicht alleine: Die Weltorganisation gegen Folter (OMCT) und die Menschenrechtsorganisation humanrights.ch stützen Txapartegis Aussage. Während der neunziger Jahre seien die von der heute 44-Jährigen geschilderten Folterpraktiken und Vergewaltigungen in den Gefängnissen der Guardia Civil üblich gewesen. Spanien hat die Vorwürfe nie anerkannt. Nun bestätigen zwei unabhängige Gutachten, die der WOZ vorliegen, ebenfalls: Die damals 26-jährige baskische Politikerin wurde während ihrer Haft 1999 in Spanien gefoltert. Bis heute leidet sie an chronischen körperlichen Schmerzen und psychischen Traumata.
Die Gutachten sind von zwei renommierten Spezialisten, dem Psychiater Thomas Wenzel und dem Rechtsmediziner Önder Özkalipci, angefertigt worden, die massgeblich an der Entwicklung des Istanbul-Protokolls beteiligt waren. Dieses Protokoll definiert den Uno-Standard, wie Folter wirksam untersucht und dokumentiert werden soll. Wenn die Schweiz Txapartegi auslieferte, würde sie also gegen die Menschenrechtskonvention verstossen. Nichtsdestotrotz scheint sich das Bundesamt für Justiz mit dem Fall schwerzutun. Man könne noch keine Angaben machen, wann der Entscheid gefällt werde, heisst es seitens der Pressestelle. Vielleicht aber bevor sich Txapartegis Verhaftung jähre.
Die Schweizer Behörden befinden sich in einer diplomatischen Zwickmühle: Verweigern sie Nekane Txapartegis Auslieferung, missachten sie den Rechtshilfevertrag mit Spanien und erkennen zudem an, dass in einem EU-Land gefoltert wurde.
Doch anstatt eine schwer traumatisierte politische Aktivistin monatelang weiterhin zu inhaftieren, könnte sich die Schweiz ein Beispiel an Belgien nehmen – das EU-Land hat 2016 die Auslieferung einer baskischen Aktivistin und angeblichen Eta-Unterstützerin an Spanien verweigert.
http://www.woz.ch/1705/was-weiter-geschah/gutachten-bestaetigen-txapartegi-wurde-gefoltert