Medienmitteilung Augenauf: Gutachten bekräftigen Foltervorwurf

Zürich, den 30. Januar 2017
Auslieferungsverfahren Nekane Txapartegi

Die Anwälte der baskischen Politikerin Nekane Txapartegi haben Gutachten angefordert, um die Glaubwürdigkeit der Foltervorwürfe ihrer Mandantin zu untersuchen. Nekane Txapartegi ist seit April 2016 in Auslieferungshaft und wartet seither auf die erstinstanzlichen Entscheide zum Auslieferungsersuchen Spaniens und ihrem Gesuch um politisches Asyl in der Schweiz.
Die Gutachten basieren auf dem Istanbul-Protokoll, dem von der UNO anerkannten Vorgehen zur Untersuchung von Foltervorwürfen.
Mit den Gutachten wurden zwei international renommierte Spezialisten auf diesem Gebiet beauftragt:

  • Prof. Dr. Thomas Wenzel aus Wien ist Psychiater, Herausgeber mehrerer Handbücher zum Istanbul-Protokoll und führt in der EU regelmässig Ausbildungen zu dieser Methode durch.
  • Dr. Önder Özkalipci ist Rechtsmediziner und Co-Autor des Istanbul-Protokolls. Er lebt zurzeit in Genf.

Die Gutachter kommen zum Schluss, dass die von Nekane Txapartegi geäusserten Vorwürfe der Wahrheit entsprechen.
Prof. Dr. Thomas Wenzel: „Our findings therefore confirm in conclusion the report of the patient on torture during arrest and imprisonment in 1999.“
Dr. Önder Özkalipci: „When we take into condideration the psychological diagnoses together with the above recorded physical findings I conclude that she was tortured during her 10 days of incommunicado detention between 9. – 19. March 1999.“
Die beiden Gutachten sind ein weiterer Beleg, dass das für die Verurteilung Txapartegis verwendete Geständnis unter Folter gemacht wurde. Somit ist die Schweiz verpflichtet, durch Anwendung der Antifolter-Konvention der UNO und der EMRK die geforderte Auslieferung zu verweigern und ihren Asylantrag positiv zu beantworten
Die Gutachten wurden am 24. Januar beim Bundesamt für Justiz eingereicht.

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