Liefert die Schweiz Nekane Txapartegi an Spanien aus, hat sie ein politisches Problem. Wenn sie es nicht tut, auch. Nun spricht die Baskin erstmals seit ihrer Verhaftung. (Alan Cassidy)
An einem Morgen im Frühling, es war der 6. April dieses Jahres, schlug die Polizei zu. In Zürich verhaftete sie Nekane Txapartegi, eine 43-jährige ehemalige Politikerin einer Kleinstadt im Baskenland. Sieben Jahre hatte sie in Zürich gelebt, versteckt, auf der Flucht vor der spanischen Justiz, die sie mit einem internationalen Haftbefehl suchte. Doch wann die Schweiz Txapartegi ausliefert, ob sie es überhaupt je tut: Das ist alles nicht klar. Ihr Fall ist für die Schweiz ein politisches Problem.
Von Spanien wird die Baskin gesucht, weil sie 2009 in Madrid als Helferin der Terrororganisation ETA rechtskräftig verurteilt wurde. Umstritten ist, wie es zu dieser Verurteilung kam. Txapartegi sagt, sie sei von der spanischen Polizei gefoltert, ihr Geständnis sei erpresst worden. Einiges spricht dafür, dass das stimmt. Die Schweiz dürfte sie dann nicht ausliefern, weil sie damit gegen Völkerrecht verstiesse. Doch das hiesse im Umkehrschluss, dass sie Spanien zum Folterstaat erklären würde – ausgerechnet Spanien, ein befreundetes Land, ein Mitglied der Europäischen Union.
Txapartegi hat nach ihrer Festnahme in Zürich Asyl beantragt. Aus dem Gefängnis Dielsdorf, in dem sie in Auslieferungshaft sitzt, schreibt sie auf Fragen des TA: «Ich erwarte, dass mich die Schweiz als Folteropfer anerkennt, mir Asyl gibt und mich nicht an den spanischen Staat ausliefert. Sonst würde die Schweiz die Folter legitimieren.» In die spanische Justiz habe sie keinerlei Vertrauen. «Sie hat meine Folter nie untersucht und die Folterer geschützt.»
Geschlagen und misshandelt
Txapartegi war eine 26 Jahre alte Gemeinderätin einer baskischen Linkspartei, als sie im Jahr 1999 von der Guardia Civil, einer paramilitärischen Einheit der Polizei, festgenommen wurde. Man steckte sie in eine Isolationshaft, die sie in Spanien «Incomunicado»-Haft nennen – eine Praxis, für die das Land mehrfach von der UNO gerügt wurde. Während fünf Tagen wurde Txapartegi ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten und laut ihrer Aussage schwer gefoltert und sexuell misshandelt. Polizisten hätten ihr eine Plastiktüte über den Kopf gezogen, sie mit Stromschlägen traktiert und vergewaltigt. Danach unterzeichnete sie ein Geständnis, in dem sie sich dazu bekannte, als Mittelsfrau für die ETA aktiv gewesen zu sein.
Ihre Verletzungen belegen medizinische Berichte aus der Polizeihaft und aus dem Gefängnis, in das sie danach gebracht wurde. «Das sind alles offizielle Dokumente, die als solche gar nicht infrage gestellt werden», sagte Txapartegis Anwältin Stephanie Motz in der SRF-Sendung «Echo der Zeit». Dokumentiert ist Txapartegis Fall auch in einem Bericht der baskischen Regionalregierung vom vergangenen Juni. Darin sind mehr als 4000 Fälle von Folter zusammengetragen, die zwischen 1960 und 2013 verübt wurden.
Es ist ein Bericht, den auch der Schweizer Jean-Pierre Restellini kennt. Er präsidierte früher die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) und berät heute den Europarat in diesen Fragen. In den 1990er-Jahren inspizierte er regelmässig spanische Gefängnisse. Praktiken, wie sie Txapartegi schildert, seien dort üblich gewesen, sagte Restellini der Zeitung «Le Temps»: «Die Folter dieser jungen Frau steht leider fast ausser Frage.»
«Ich habe immer noch Angst»
In einem Massenprozess mit 46 weiteren Angeklagten wurde Txapartegi 2007 wegen Kollaboration mit der ETA zu knapp sieben Jahren Haft verurteilt. Nach der Bestätigung des Urteils floh sie 2009 in die Schweiz. «Mein Urteil basiert auf einer Aussage, die ich unter Folter gemacht hatte», sagt Txapartegi heute. «Ich kann das nicht akzeptieren. Und ich hatte Angst, dass ich wieder gefoltert würde. Diese Angst habe ich auch jetzt.»
Für Txapartegis Freilassung setzen sich auch verschiedene Menschenrechtsorganisationen ein. Die Weltorganisation gegen Folter (OMCT) hat die Schweiz dazu aufgerufen, Txapartegi nicht an Spanien auszuliefern, weil ihre Verurteilung wahrscheinlich aufgrund eines Foltergeständnisses zustande gekommen sei. In den nächsten Wochen will nun der Bund darüber entscheiden, ob er die Baskin nach Spanien überstellt – und was mit ihrem Asylgesuch geschieht.
Vorwurf der Folter wird untersucht
Bereits eingefordert haben die Berner Behörden von der spanischen Justiz einen Bericht über den Ablauf der Strafuntersuchung gegen Txapartegi. Auch wollten sie wissen, wie die Spanier damals mit der Anzeige umgingen, die Txapartegi wegen der Folter eingereicht hatte. Ihre Anwälte haben zudem weitere Dokumente nachgereicht, die Txapartegi entlasten sollen. «Wir prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung erfüllt sind», sagt Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Justiz. «In diesem Zusammenhang wird auch der Vorwurf der Folter untersucht.»
Gegen einen Auslieferungsentscheid der Schweiz werde sie Rekurs einlegen, sagt Txapartegi, die hier eine achtjährige Tochter hat. Vorderhand bleibt sie im Gefängnis in Dielsdorf. Dort geht es ihr nach eigener Aussage schlecht. Es gebe immer wieder Situationen, in denen ihr früheres Trauma hochkomme. Die Erinnerungen an die erste Verhaftung, die Erinnerungen an das, was sie lieber vergessen will. «Ich kämpfe jeden Tag um meine Existenz.» (Tages-Anzeiger)
(Erstellt: 02.10.2016, 23:55 Uhr)