Die Schweiz muss das Folterverbot kompromisslos schützen. Ein Gastbeitrag. (16.07.2017)

Hat die Auslieferung der Baskin Nekane Txapartegi bestätigt: Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Foto: Tatiana Scolari (Ti-Press, Keystone)
Vergangene Woche hat das Bundesstrafgericht die Auslieferung von Nekane Txapartegi bestätigt. Das Gericht geht davon aus, dass es die umfangreich dokumentierten Foltervorwürfe der Baskin gar nicht erst prüfen müsse, da es sich bei Spanien um einen «Staat mit demokratischer Tradition» handle. Ausserdem habe es Txapartegi unterlassen, den letztinstanzlichen Entscheid der spanischen Justiz, der ihre Foltervorwürfe für unglaubwürdig befunden hatte, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen. Der Schweizer Auslieferungsrichter könne sich aber nicht an die Stelle des Menschenrechtsgerichtshofes setzen.
Die Argumentation des Bundesstrafgerichtes geht fehl, und zwar in dreifacher Hinsicht: Weiterlesen →