GARA: Die Schweiz drängt Madrid aufzuklären, ob ihre Polizeibeamten Txapartegi ohne Erlaubnis verfolgten

Übersetzung

Nekane Txapartegi hat Anzeige erstattet, weil spanische Polizisten sie im Januar 2015 in Zürich identifizierten. Die Schweizer Behörden gaben zu, dass sie von der Aktion (diesem Einsatzkommando) keine Kenntnis hatten und verlangen jetzt, im Rahmen des Auslieferungsgesuchs, von Madrid eine Erklärung. Weiterhin fordert die Schweiz Unterlagen zur angezeigten Folter von Txpartegi. (Alberto Padrilla, GARA Paperezko Edizioa, 2. Juli 2016)

txapartegi

Die Schweizer Behörden verlangen, dass der spanische Staat die Tätigkeit der Polizisten erklärt, die Nekane Txapartegi am 4. Januar 2015 identifizierten – sechs Monate bevor Madrid einen Auslieferungsantrag gegen die aus politischen Gründen geflüchtete Baskin gestellt hat. So steht es in dem Dokument, zu dem die Zeitung GARA Zugang hat. Darin verlangt die für die Auslieferung zuständige schweizerische Behörde von Madrid auch eine
Stellungnahme zu den Anschuldigungen der aus Asteasu stammenden Txapartegi.
Bei ihrer Festnahme am 6. April dieses Jahres, erklärte sie, dass sie vor eineinhalb Jahren von drei spanischen Beamten identifiziert wurde. Das Schweizer Bundesamt für Justiz räumte ein, dass es darüber keine Kenntnis hatte, was bedeuten würde, dass Madrid ohne Erlaubnis agierte.

Die Erklärung warum die spanischen Agenten (Polizei, Guardia Civil oder Geheimdienst) ohne Genehmigung in einem europäischen Land agierten, ist nicht das Einzige was der Fachbereich Auslieferung des Schweizer Bundesamts für Justiz verlangt. Er fordert vom spanischen Justizministerium, welches
das Auslieferungsgesuch führt, weiterhin auch Informationen über die Folteranzeige von Txapartegi.

In diesem Sinne erinnert die Schweizer Justiz daran, dass die geflüchtete Baskin nach ihrer Verhaftung 1999 schwere Folter angezeigt hat und das trotz ihrer entsprechenden Mitteilung an die spanischen Richter, diese die Klage eingestellt haben. Außerdem soll die durch Txapartegi eingereichte Anfechtung ihrer Verurteilung untersucht werden – gemäß ihrer Angabe, wurde
sie im Massenermittlungsverfahren 18/98 aufgrund ihrer unter Folter
getätigten Aussage verurteilt.

http://www.naiz.eus/eu/hemeroteca/gara/editions/2016-07-02/hemeroteca_articles/suiza-insta-a-madrid-a-explicar-si-sus-agentes-persiguieron-a-txapartegi-sin-permiso

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